INTEGRATION VORARLBERG
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Recht. Gesetz.


Das neue Erwachsenenschutzrecht löst mit 1. Juli 2018 das alte Sachwalterrecht ab.

Informationen, Broschüren in schwerer und in leichter Sprache

Infokarte
  •  Volle und gleichberechtigte Teilhabe
    UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Gleichbehandlung in allen Bereichen des täglichen Lebens
    Bundesverfassung
  • Gleichwertige Lebensbedingungen ermöglichen
  • Teilhabe am Leben in der Gesellschaft stärken (Vorarlberger Chancengesetz)
  • Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken (Vorarlberger Chancengesetz)
  • Vorarlberger Chancengesetz
    Vorarlberger Chancengesetz in LL
  • Schulische Integration als Wahlrecht der Eltern
    Schul-Organisations-Gesetz
  • Kindergarten grundsätzlich offen für alle Kinder
    Vorarlberger Kindergartengesetz


Im Jahr 20008 hat Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterzeichnet. Dadurch verpflichtet sich Österreich, den gleichberechtigten und effektiven Zugang von Menschen mit Behinderung zu ihren Grundrechten, zur vollständigen Teilhabe an der Gesellschaft, zur Inklusiion, zu verwirklichen.
Mit der Beschlussfassung unterstützen die Abgeordneten den gleichberechtigten und effektiven Zugang behinderter Menschen zu ihren Grundrechten - nicht nur in Üsterreich, sondern weltweit.

Bund und Land bekennen sich in mehreren Gesetzen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Viele rechtliche Bestimmungen für Menschen mit Behinderungen und deren Familien finden sich in den Gesetzen zu den unterschiedlichen Lebensbereichen, viele Angelegenheiten werden durch Verodnungen geregelt.

Manche Angelegenheiten über Bundesgesetze, andere über Ländergesetze geregelt. Es ist deshalb ausgesprochen schwierig und auch unübersichtlich, sich in allgemein-rechtlichen Fragen, aber auch in Steuerfragen (Freibeträge, Absetzmöglichkeiten u.a.) oder bei Förderungen auszukennen.


Informationen zum neuen Erwachsenenschutzgesetz
Kurzbroschüre zum neuen Erwachsenenschutzgesetz 2017
Das neue Erwachsenenschutz-Gesetz in LL

Kontaktadressen / Info / Hilfe

Sozialministeriumservice vormals Bundessozialamt

Sozial- und Gesundheitsinformation Vorarlberg
www.sozialinfo.or.at

Vorarlberger Landesvolksanwaltschaft, Monitoringausschuss

Landesvolksanwaltschaft

ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Mag. Elisabeth Kern
T 05 1755 500
[email protected]

Netzwerk Eltern Selbsthilfe                  
Carmen Jones

Tel +43 5 1755 530
E-Mail [email protected]

Info Pool des Landes Vorarlberg zum Thema Behinderung
www.behinderung-vorarlberg.at

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